Räum- und Streupflicht, Winterdienst, Haftung bei Geh- und Wegerecht als Eigentümer
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Wir haben im Januar 2013 ein landwirtschaftliches Grundstück mit einem unbewohnbaren Wohnhaus, einem verfallenen Stall und einer Scheune erworben. Die Gebäude wurden in den letzten Jahren nicht genutzt. Derzeit sind wir im Winter ca. 2x monatlich zu Kontrollzwecken auf dem Grundstück.