Kinderbetreuungskosten - Aufwandserstattung an Oma aufgrund von Entfernung abgelehnt
vom 30.6.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Der Vertrag bezieht sich auf die Oma, auf der Hotelrechnung wird aber auch der Opa als Gast erwähnt und die Oma als 2. ... Durch die gesetzliche Vorgabe, dass die Großeltern die Betreuung unentgeltlich zu leisten haben, empfinde ich einen Fremdvergleich schwierig, da kein anderer Mensch unentgeltlich arbeiten würde. ... Übernachtungsgast im Hotel war nicht wie in dem Vertrag erklärt Frau [Großmutter], sondern Herr [Großvater].