Außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund von Wasserschaden
vom 15.6.2021
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Im Dezember 2020 zogen dann jedoch die Mieter aus der Wohnung unter der Wohnung von Mieter X aus und ich beauftragte daraufhin einen staatlich anerkannten Holzgutachter den Schaden zu begutachten. ... Erst im März 2021 bekam ich dann die Rückmeldung von der Betreuerin, dass das Sozialamt nicht gewillt ist die Reparatur des Schadens zu finanzieren und überhaupt der Meinung ist, der Schaden sei ganz die Schuld des Vermieters, da der Mieter aufgrund seiner Schizophrenie schuldunfähig sei und dass wir deshalb den Schaden zu bezahlen hätten. ... Die Betreuerin entgegnete mir daraufhin, dass sie nun doch gewillt sei das ganze gerichtlich zu klären und sie nicht einsieht, dass der Schaden die Schuld des Mieters sei und dass wir deshalb die Kosten der Sanierung tragen sollten und den Mieter nach Abschluss der Arbeiten wieder in seiner Wohnung wohnen lassen sollten.