Fristlose Kündigung der Mietverhältnisses eines Vergewaltigers
vom 12.10.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe mit der Vermieterin gesprochen, sie ist mit der fristlosen Kündigung einverstanden. ... Leider ist unsere Vermieterin schon über 70 Jahre alt, und weiß nicht wie sie die Kündigung verfassen soll. ... Der Täter war zu diesem Zeitpunkt ca. 23-25 Jahre alt.