Erbrecht / Vermächtnisnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Die Eltern meiner Mutter haben sich zu Lebzeiten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und meine Mutter dann nach dem Tode des längerlebenden als Erbe eingesetzt. Der Opa ist dann gestorben und meine Oma hat dann eine Nachbarin mit einem Vermächtnis vorgesehen. (Frage 1: Ist das überhaupt zulässig ?).