Schadensersatz wg. Wasserrohrbruch
vom 21.1.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Der Schaden ist meiner Meinung nach hausseits verursacht, eine Schuld meinerseits ist auszuschließen (eine altes Fallrohr über meiner Wohnung war gebrochen).