Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zähler an den Heizungen sind nach der Heizkostenverordnung Pflicht. Wenn diese Fehlen, können Sie die auf Sie entfallenden Heizkosten um 15% mindern. § 12 HeizkV.
Für wohnungsbezogene Kaltwasserzähler gibt es leider keine vergleichbare Vorschrift.
Wenn Sie nachts kein Warmwasser und keine Heizung haben, ist das ein Mangel. Dieser berechtigt zur Mietminderung. Der Prozentsatz der Minderung hängt davon ab, wie stark die Wohnung nachts abkühlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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