Ich habe im Jahr 2003 zum Erwerb einer privat genutzten Immobilie (EFH) ein Annuitätendarlehen in Höhe von 190.000,00 EUR (Laufzeit bis 35 Jahre, Tilgung 1 %) zum Nominalzinssatz von 5,25 % (bis zum 31.12.2013) abgeschlossen. ... Angetrieben vom Druck, sich entscheiden zu müssen, wählte ich eine Variante (Sollzins p.a. 4,42 %, Tilgung 2,75 %, Zinsbindung wieder 10 Jahre bis 30.12.2023), die ich erst nach Ablauf der Annahmefrist am 13.12.2010 absandte (und nunmehr in Anbetracht der Zinsen bereue.) ... --> Scheitert die Vereinbarung daran, dass die Darlehensbedingungen vorsehen, dass erst "frühestens" 6 Wochen vor Ablauf der Zinsbindung ein neues Angebot durch die Bank zu erteilen ist und nicht 3 Jahre vorher?