Jetzt habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel zu "Ausbildungskosten" gefunden, die mir die Kündigung während der Probezeit wohl erschweren soll. ... Ein Rückzahlung der angefallenen Schulungskosten wird fällig, wenn in den ersten 6 Monaten: a) das Vertragsverhältnis ohne triftigen Grund vorzeitig durch den AT beendet wird, b) ein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Vergehen des AT zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch die Firma führt (3) Kann der AT bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Fahrzeug, Aufmaß-Technik, EDV-Equipment etc.) nicht selbst zurückgeben und die Firma die Ausrüstung etc. selbst abholen muss, werden die dafür entstandenen Kosten dem AT belastet.