Beißen, Entlaufen etc nicht töten zu lassen, sondern sich mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung zu setzen ggf zurückgeben - Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem TA vornehmen zu lassen - Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen - Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu halten oder an einer Kette zu legen - Der bisherige Eigentümer behält sich das Recht vor das Tier in unregelmäßigen Zeitabständen vom Zustand des Tieres zu überzeugen - Dem Tier liebevollen Familienanschluß zukommen zu lassen - Dem Tier täglich Wasser und Futter zu geben - Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann - Die Übrnahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistung seitens des bisherigen Eigentümers - Der bishrige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert - Gezahlte Schutzgebühr oder Aufwandsentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar Schutzgebühr und Aufwandsentschädigung 150 Euro Bisheriger Eigentümer, Adresse und Name vom bisherigen Halter Neuer Eigentümer, stehe ich drinne trifft alles nicht zu und gegen keinen der oben genannten Punkte wurde verstoßen, meine Hunde sind Familienmitglieder und haben ein Leben wie Gott in Frankreich..., kann jeder bestätigen der mich kennt :-) ich habe lediglich Recherche im www angestellt und mich mit dieser Recherche aus etlichen Gästebüchern an die TÄ von denen gewandt und nachgefragt was dran ist...