Urheberrechtsverletzung EMI
vom 3.8.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
So handhabe ich das mittlerweile bereits seit über einem Jahr, habe diesbezüglich auch ordnungsgemäß einen Vertrag mit der GEMA und zahle dort monatlich meine Gebühren. ... Selbstverständlich werde ich zeitnah ein Anschreiben an die EMI vorbereiten, in dem ich darauf hinweise, das ich einen bestehenden Vertrag mit der GEMA habe und mich (leider) nicht darüber informiert habe, das der von mir verwendete Titel nicht bei der GEMA, sondern bei der EMI lizensiert ist, werde mitteilen das ich den Song insgesamt eine ganze Woche lang verwendet habe (wie bereits erwähnt am 27.07.2010 auf meiner Website eingebunden und heute selbstverständlich sofort entfernt).