Strafrecht vs.Zivilrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, im Herbst dieses Jahres wurde gegen mich ermittelt, da meine E-Mailadresse genutzt wurde um jemand bei seinem Arbeitgeber schlecht zu machen. Bei der Befragung durch die Kripo konnte ich dann die Anschuldigung widerlegen das ich es selbst nicht gewesen bin, sondern das nur meine allgemein bekannte E-Mailadresse genutzt wurde. Das Verfahren wurde darauf hin durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.