Frage zum Zahlungsverzug angesichts eines B2B-Rahmenvertrags
vom 15.4.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nach erfolgter Kündigung am 15.02.2025 stellte ich noch die zwei letzten abgehaltenen Unterrichtseinheiten in Rechnung, einmal zu einem Vollmodul, einmal zu einem – kündigungsbedingt - abgebrochenen Modul, also zu 48 Unterrichtseinheiten, so dass mir nun im Ganzen 35.811,04 € geschuldet wurden. Die bei der Kündigung älteste offene Rechnung war am 28.10.2024 gestellt worden, lag also bereits mehr als fünf Monate zurück.