Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Frage möchte ich anhand Ihrer Angaben gerne wie folgt Stellung nehmen.
Eingangs muss ich allerdings festhalten, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die jeweiligen Darlehensverträge nicht möglich ist, so dass Ihnen in diesem Rahmen lediglich Grundsätzliches aufgezeigt werden kann.
Vorliegend dürfte es sich um Privatdarlehen handeln, auf die §§ 488 ff. BGB
Anwendung finden. Bei meinen folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie in den Darlehensverträgen einen konkreten Rückzahlungstermin vereinbart haben. Ihnen geht es hier lediglich um das letzte Darlehen in Höhe von 2.200,00 EUR, so dass ich mich im Folgenden ausschließlich darauf beziehe.
In keinem Falle kann ich Ihnen dazu raten, sich eigenmächtig am Geld aus der Kasse des Geschäftes Ihrer Schuldnerin zu bedienen. Denn auf diese Weise würden die zivilrechtlichen Regelungen der Übergabetatbestände der §§ 929 ff. BGB
in unzulässiger und ggfs. strafrechtlich relevanter Weise umgangen werden.
Soweit das Darlehen befristet gewährt wurde, ist es mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist zur Rückzahlung fällig (andernfalls nach Kündigung), so dass Sie einen Rückzahlungsanspruch der Darlehenssumme zuzüglich der gesetzlichen Zinsen gem. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB
haben.
Ihnen dürfte daher anzuraten sein, Ihrer Schuldnerin schriftlich eine Rückzahlungsaufforderung zukommen zu lassen, in der Sie eine angemessene Rückzahlungsfrist festlegen. Spätestens nach fruchtlosem Fristablauf befindet sich Ihre Schuldnerin in Verzug, so dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes grundsätzlich erforderlich und zweckmäßig sein kann. Die Anwaltskosten sind dann grundsätzlich als Rechtsverfolgungskosten im Rahmen des Verzugsschadensersatzes auch erstattungsfähig. Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung erfolgen, so empfehle ich Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Dieser wird üblicherweise nach einem letzten anwaltlichen (außergerichtlichen) Aufforderungsschreiben – soweit dieses fruchtlos bleiben würde – Zahlungsklage erheben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet und Ihnen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen gerne unter meinen auf dieser Plattform ersichtlichen Kanzleidaten zur Verfügung. Mit einem Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte