Pfänden, sinnvoll. Aber, wie?
vom 7.12.2023
für 38 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Ich habe einen gültigen Vertrag mit der Käuferin abgeschlossen, der sie zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet. ... Im schlimmsten Fall, wird die Käuferin nach der Probezeit nicht übernommen und gibt mir diesbezüglich die Schuld und möchte noch Schadensersatz.