Nachforderung Stromanbieter
vom 5.6.2012
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir weisen Sie hier nochmals darauf hin, dass Sie für > die empfangene Leistung nach § 357 BGB i. V. m. § 346 Abs. 2 Ziff. 1 BGB wertersatzpflichtig > sind. > > Für die Zahlung des Betrages von 217,60 Euro aus der Rechnung 1481655 haben > wir uns eine Frist bis zum 11.06.2012 vorgemerkt. > > Sollten noch immer Unklarheiten Ihrerseits bestehen, bitten wir Sie um eine > entsprechende Rückinformation bis zum 11.06.2012.