Renovierung bei Auszug nach DDR-Mietvertrag
vom 1.11.2008
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Ich machte sie auf die Klausel "besenrein zu übergeben" aufmerksam und sie meinte darauf hin, dass der Mieter für alle Malerarbeiten innerhalb der Wohnung zuständig sei.