Müssen nach Vertrag Belastungen in Abtl.II zusätzl. zum Kaufpreis abgelöst werden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Bevor es jedoch zur Versteigerung im zweiten Termin kam, wurde die Wohnung durch notariellen Vertrag an einen Dritten frei verkauft und der Versteigerungstermin abgesagt.