Zustand Linoleum bei Auszug nach 30 Jahren
vom 29.6.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
In den Kinderzimmern der Wohnung habe ich vor rd. 20 Jahren einen am Rand geklebten Teppichboden verlegt, der sich nun nicht mehr sauber entfernen lässt, auch unter Zuhilfenahme von Experten nicht, so dass neue Böden notwendig werden. ... Der Vermieter verlangt nun, dass ich mich zur Hälfte am Einbau neuer Böden beteilige. ... Der Mietvertrag sieht vor, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses alle Schönheitsreparaturen von einem Fachgeschäft durchzuführen sind und bei übermässiger Abnützung Ersatz in Geld geleistet werden muss, "dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelages durch den Mieter".