Nachmiete
vom 4.1.2013
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich habe eine Wohnung,im Mietvertrag festgelegter Zeitpunkt 1.1.2013,angemietet.Meine Vormieter sind am 15.12.2012 schon ausgezogen und haben mit mir und meiner Vermieterin die Wohnungsübergebe am 18.12.2012 schon gemacht.Ich habe alle Schlüssel bekommen und wir haben die Zählerstände alle gemeinsam da auch abgelesen.Jetzt haben die Vermieter meinen Vormietern die kommplette Kaltmiete von meinen Vormietern abgezogen weil deren Vertrag bis zum 31.12.2012 ging.Ich mußte einiges in der Wohnung noch machen weil sie sehr unsauber verlassen wurde und konnte somit erst zum 27.12.2012 hier einziehen.Jetzt wollen meine Vormieter von mir die hälfte der Kaltmiete zurück haben weil sie ja am 15.12.schon ausgezogen sind.Daher ist meine Frage ob ich das wirklich muß oder nicht?