Frage zu Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch (§562b BGB); Gerichtliche Zuständigkeit
vom 9.2.2008
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Gemäß dem Untermietervertrag sollte sie ab dem 01.11.2007 bei mir einziehen und als Warmmiete mtl. 480,00 Euro zzgl. 60 Euro Heizkosten und 35,00 Euro Stromkosten an mich zahlen. ... Da fühlt sie sich nicht mehr in der Pflicht eine Entschädigung an mich zu zahlen. Für die Mietkosten sowie Lebenskosten für sie und ein weiteres Kind, erklärte sie, sie wäre zu mir als meine Freundin eingezogen und ich sollte für sie und ihre Kinder unterhalten bezahlen.