Auszug aus dem Anteilsübertragungsvertrag: Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, nachdem der Veräußerer dem Erwerber mitgeteilt hat, dass die weiteren Gesellschafter entweder zugestimmt haben, oder auf die Vorkaufsrechte verzichtet worden ist, oder die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. §10 Abs. 4 abgelaufen ist. (Anm.: Frist ist damals abgelaufen, Vorkaufsrechte wurden nicht ausgeübt, aktualisierte Gesellschafterliste wurde von der GmbH an das Handelsregister gesandt, neuer Gesellschafter wurde gegenüber der Gesellschaft bekannt gegeben.)