Darauf hin hatte ich zuerst einen Anwalt, der diesen Rechtsstreit total falsch bearbeitete, weil er auf Unterschrift beim Notar klagen wollte. ... Das OLG machte mir in der Berufung allerdings auch klar, dass ich nie einen Rechtsanspruch auf eine Unterschrift beim Notar gehabt hätte, weil damals die formalen Vorschriften nicht eingehalten wurden. ... Nachdem es bei der ersten Verhandlung zu keiner Einigung kam, teilte das OLG nach der Verhandlung mit schriftlichem Schreiben im Mai 2007 mit, dass unser im Jahre 2002 verfasster schriftlicher Vertrag gegenüber der Bank nichtig war und meine Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Erfolg haben wird.