Bedarfsgemeinschaft - Unterhaltspflicht - Vermögen
vom 15.7.2010
26 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Halli - Hallo ;-) Ich ( Trennungsunterhalt) gründe in Kürze mit meinem Partner (Grundsicherheit SGB XII) eine Bedarfsgemeinschaft und werde ja mit meinem Einkommen runtergerechnet auf 323,00 und muss in Kürze zum Amt zur Unterhaltsprüfung. Ich habe hier schon erfragt, dass ich einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 1.600 Euro habe, aber ich habe ein anderes Problem.