Übertragungsklausel bei Immobiliendarlehen
vom 19.8.2013
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Darüber hinaus wird die Bank keine Forderungen aus dem Darlehensvertrag oder das Vertragsverhältnis mit dem Darlehensnehmer auf einen Dritten übertragen. ... Soweit die Bank nicht selbst Pfandbriefbank ist, ist sie berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Darlehensvertrag und die in diesem Zusammenhang gestellten Sicherheiten, insbesondere die Grundschulden, auf die Deutsche Bank AG oder auf eine andere Pfandbriefbank (nachstehend "Pfandbriefbank") zu übertragen oder treuhänderisch für die Pfandbriefbank zu halten. ... Die Bank wird insoweit vom Bankgeheimnis befreit.