Sehr geehrte Fragestellerin,
hier übernehmen Sie persönliche Haftung, also auch mit Ihrem Privatvermögen, für den Betrag der in der Grundschuld angegeben ist neben Zinsen, Nebenleistungen und Kosten. Hier enthält die Grundschuldurkunde auch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Schuldners mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen, so dass die Bank als Gläubiger außer auf den Grundbesitz auch auf das sonstige Vermögen zugreifen kann, ohne vorher bei Gericht klagen zu müssen. Haften mehrere Schuldner -wie hier- als Gesamtschuldner, haften diese sämtlich, so dass der Gläubiger die Leistung in voller Höhe nach seinem Belieben von jedem der Schuldner fordern kann (§ 421 BGB
).
Mit besten Grüßen
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