Ich habe eine öffentliche google bewertung abgegeben mit dem inhalt einer tatsachen behauptung Ich habe behauptet, in einem telefonat sei etwas verbindlich vereinbart worden, was der dienstleister dann unterlassen hat Durch die unterlassung der erfüllung der vereinbarung ist eine frist unwiederbringlich verstrichen, was mir einen schaden von ein paar tausend euro verursacht hat Schadensersatz konnte ich nicht einklagen, da ich die vereinbarung nicht beweisen kann da telefonat Aber ich habe die google bewertung gemacht mit der aussage, der dienstleister hat mir einen schaden durch fristverstreichen mit nichtstun verursacht Der dienstleister kommt jetzt mit abmahnung und unterlassungserklärung Meine fragen: Wer hat bei klage des dienstleisters die beweispflicht ob die tatsachenbehauptung wahr oder falsch ist? Welcher streitwert fällt bei unterlassungs/löschugssantrag einer google bewertung an?