Stornierung durch Reiseveranstalter wegen Flugverbot Katar
Weil mehrere Lufträume um Katar für das Unternehmen (seit 6.6.17) gesperrt sind, kann Qatar Airways nur noch wenige Korridore nutzen, um überhaupt den Heimatflughafen Doha zu erreichen. ... Habe ich im Falle einer Stornierung durch den Anbieter neben dem Anspruch auf Rückerstattung aller Kosten auch Anspruch auf Erstattung anderer Kosten (extern abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, extra beantragter Reisepass) sowie Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/651f.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 651f BGB: Schadensersatz">§ 651 f Abs. 2 BGB</a> sogenannter Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit)?