Ladenbiebstahl
vom 17.8.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Die Polizei kam in das Kaufhaus, fuhr mit mir nach Hause wo ich die Sachen holte die ich den Tag zuvor gestohlen hatte, um sie dann wieder im kaufhaus abzugeben. ... Mit was für einer Strafe ist denn zu rechnen