Jedoch nicht, dass es einen Unterschied zwischen "vorbestraft" im juristischen und im Sinne des Volksmundes (Vorstrafenregister, polizeilches Führungszeugnis) gibt. ... &L=0) -- Bitte beantworten Sie mir die folgenden konkreten Fragen: a) Habe ich mit der Zusicherung bzgl. dem Satz "Es erfolgte keine Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener, nachfolgend aufgeführter Straftaten: [...] wegen Vermögensdelikten gemäß §§ 263 bis 264a (Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug) oder den §§ 265b bis 266a (Kreditbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) des Strafgesetzbuches zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.... c) Kann ich in Berücksichtigung der Fragen a) und b) damit rechnen, dass die Eintragung abgelehnt wird und eine Rückmeldung an den Notar erfolgen wird?