Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens könnte Ihnen Urkundenfälschung und/oder Betrug vorgeworfen werden. Beides wird jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Als Beschuldigter müssen Sie sich gegenüber der Polizei nicht äußern, und sollten dies idR auch nicht tun, zumindest solange keine Akteneinsicht genommen werden konnte. Gegenüber der Polizei müssen Sie als Beschuldigter weder einer Aufforderung zu schriftlichen Stellungnahme noch einer Vorladung Folge leisten.
Sie sollten aber unbedingt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen Akteneinsicht zu nehmen um in Erfahrung zu bringen, welche konkreten Kenntnisse die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere nach der Hausdurchsuchung, haben.
Gerne übernimmt unsere Kanzlei Ihre Verteidigung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgbühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: