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Betrug wegen IHK Zeugnis

| 30. Mai 2011 16:31 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mich wegen eines IHK Dokumentes, das ich durch bessere Noten verbessert habe vertreten. Es ist ein IHK Zeugnis das ich 1981 gmacht hatte. Habe mich bei einer Zeitarbeit vor 7 Monaten beworben. Heute in der Früh stand die Krippo wegen Hausdurchsuchung vor der Tür. Ich bin sehr nervös gewesen da es um 6.30 Uhr passierte. Meine Kinder 6 Jahre und mein Sohn waren auch sehr aufgeregt. Sie sind jetzt noch aufgeregt. Ein Beschluss lag vor, dass Sie mein Haus durchsuchen dürfen. Sie haben das Orginal Zeugnis von der IHK / Bankkonten und Comnputer mitgenommen. Da ich dies in Verzweiflung um eine Arbeitstelle zu bekommen gemacht hatte, brauche ich Anwaltschaftlichen Vertretung um keinen Strafanzeige oder einen Eintrag im Führungszeugnis zu bekommen.

30. Mai 2011 | 16:49

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens könnte Ihnen Urkundenfälschung und/oder Betrug vorgeworfen werden. Beides wird jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Als Beschuldigter müssen Sie sich gegenüber der Polizei nicht äußern, und sollten dies idR auch nicht tun, zumindest solange keine Akteneinsicht genommen werden konnte. Gegenüber der Polizei müssen Sie als Beschuldigter weder einer Aufforderung zu schriftlichen Stellungnahme noch einer Vorladung Folge leisten.

Sie sollten aber unbedingt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen Akteneinsicht zu nehmen um in Erfahrung zu bringen, welche konkreten Kenntnisse die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere nach der Hausdurchsuchung, haben.
Gerne übernimmt unsere Kanzlei Ihre Verteidigung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgbühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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