Arbeitsvertrag: "Kündigung aus wichtigem Grund", gilt auch für mich?
vom 20.9.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
b) Wenn ja: wichtige Gründe so wie ich sie verstehe (Zahlungsverzug, Gefährdung der Gesundheit, Beleidigung, bewusste Kränkung, sexuelle Belästigung) liegen nicht vor: - Ist es rechtlich ratsam jetzt noch eine "präventive Kündigung" auszusprechen oder eine Vertragsänderung anzustreben?