Das Grundstück ist Bauland für dreigeschossige Bebauung. ... Kann die Gemeinde durch eine Änderung des Bebauungsplanes den Baulandcharakter meines Grundstücks beseitigen, und – wenn ja – wäre eine solche Maßnahme wie eine Enteignung zu entschädigen?
Dieser Vertrag wurde unter der auflösenden Bedingung "Nichterwerb eines zur Bebauung geeigneten Grundstückes" abgeschlossen. ... Meiner laienhaften Ansicht nach wäre die auflösende Bedingung damit erfüllt, denn das erworbene Grundstück ist ja nicht (direkt) zur Bebauung geeignet.
Es gibt einen Bebauungsplan für das Grundstück und einen privaten Kanalanschluss. ... Die Gemeinde bezieht sich auf die neue Satzung und den Beschluss und erteilt deshalb keine Genehmigung zur Bebauung. ... Die Gemeinde ist an einer Bebauung interessiert.
Abgestempelt von eben diesem Amt, das uns jetzt die Bebauung verwähren möchte. ... Des Weiteren steht unter dem Punkt, Besondere Angaben zum Teilungsantrag: bebaut/Bebauung ist genehmigt.
Zwar mag es in besonderen Situationen beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung möglich sein, zwischen straßenseitiger Bebauung und Bebauung in zweiter Reihe zu differenzieren. ... Eine derartige Einheitlichkeit der vorzufindenden Bebauung liegt hier jedoch nicht vor. ... Diesem Verständnis wäre nur dann zu folgen, wenn die Bebauung in der ersten Reihe zur ...
Es existiert kein Bebauungsplan. Bebauung muss als gemäß §34 BauGB erfolgen. ... Ist die Farbe überhaupt einschränkbar, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Der Grunstücksteil auf dem die Katstelle stand wurde in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen. Durch eine Änderung der Bauordnung genügte dieses/private Wegerecht zur Bebauung nicht mehr (so die Auskunf des Bauamtes).
Guten Tag, es geht um die Einhaltung eines klaren, bestehenden Bebauungsplans in BW, erstellt 1996. Baugebiet mit enger Bebauung, Grundstücke 2 - 4 a, mittelgroße Gemeinde, ca. 2/3 der Grundstücke sind bis heute bebaut.
wir haben vor ca. 10 Jahren ein neues Haus gebaut. Wir haben damals ein Grundstück mit Fernblick erworben. Angrenzend befindet sich Ackerland und das sollte nach Aussage von damals nicht bebaut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Einfamilienhaus steht in einem reinen Wohngebiet mit einem gültigen Bebauungsplan für max. geschossige Bauweise (WRIIo) Im letzten Jahr wurde das übernächste Nachbarhaus durch einen 3-geschossiges Wohngebäude mit 8 Wohneinheiten ersetzt und mein Einspruch als unzulässig zurückgewiesen, weil ich nicht der unmittelbare Nachbar war. ... Bei meinem Besuch im Bauamt habe ich festgestellt, dass er Pläne für eine 3-geschossige Bebauung eingereicht hat.
Wir wohnen innerorts, in einem Mischgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung, Gebiet ohne B-Plan und betreiben auf unserem 2500 qm großen Grundstück eine Landwirtschaft (keine Viehhaltung, nur Maschinenpark) Wiesen außerorts. Ebenfalls befindet sich auf unserem Grundstück eine Schreinerei. Eine Nutzungsänderung für das Schreinereigebäude wurde nie beantragt, es ist als Schreinerwerkstatt eingetragen.
Der Bebauungsplan endet – nach Aussage des Bauamtes - auf der anderen Straßenseite. Kann denn eine in einer Satzung festgelegte äußerlich Form zur angeblichen Erhaltung eines Ortskernes durch ein Bebauungsplanes aufgehoben werden? ... Da hier kein Bebauungsplan vorliegt, ist diese wohl als Ausnahme oder Befreiung erteilt worden, denn diese sind gemäß Satzung nach §68 HBO möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, kürzlich hörte ich von einem aktuellen Urteil, wonach Bebauungspläne verläßlich zu sein haben (für wie lange?). ... Damals gab es einen Bebauungsplan, an den wir uns halten mußten. ... Unser Einwand dagegen wurde schlicht übergangen mit dem Hinweis, es gebe für den ganzen Bereich keinen Bebauungsplan.
Ein anderer Bebauungsplan endet am Nachbargrundstück. ... Fast allen gemeinsam ist die Bebauung mit EG+OG+DG kein Vollgeschoss. ... Die Frage hierzu: Welche Bebauung ist maßgebend?
Im Bebauungsplan finden sich unter "Bauweise und Stellung der baulichen Anlagen" die drei Angaben "Offene Bauweise gem. ... Ich stelle mir (und Ihnen) nun die Frage, ob das wirklich der Inhalt von geschlossener Bauweise ist, oder ob die zweite Alternative im Bebauungsplan, oben mit (*) gekennzeichnet, nicht sogar explizit meine Idee vom Anbau erlaubt.
Guten Tag,wir wollen unser Grundstück teilen und haben für unser Eck-Grundstück (1053 m²)einen Vorbescheidsantrag für ein Einzelhaus und einen Abweichungsantrag für die Bemassung gestellt und nun eine Mitteilung erhalten das der Antrag negativ beschieden werden soll und ob wir neue Erkenntnisse haben die die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde noch beeinflussen könnte,wobei sie darauf hinweist daß die Anhörung nur der vollständigen Ermittlung des Sachverhaltes dient. Eine Einzelhaus bebaung ist für die anderen Grundstücke erlaubt und auf einem Grundstück auch schon gebaut.Für unser Eckgrundstück weist der Bebaungsplan nur eine Doppelhausbebaung zu,was ohne Einwilligung der Nachbarin nicht machbar ist und auch in diesm Fall die Grenzmasse nicht eingehalten werden können.Ein Anbau an meinem Haus hat einen Abstand von 5 m zur Strasse worauf wir uns berufen, aber dieses Vortreten soll abgelehnt werden.Wir fühlen uns erheblich benachteiligt und erfahren einen deutlichen Wertverlust von unserem Grundstück.Wie gehen wir weiter vor? Mit freundlichen Grüßen