Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/Anwältin, vor der Formulierung unserer Frage kurz der Sachverhalt: 1988 hat unsere Gemeinde einen Wettbewerb WOHNUMFELDVERBESSERUNG durchgeführt, der in seinen wesentlichen Teilbereich die Freiflächengestaltung im Bereich der Kirchstraße im Historischen Umfeld der 1125 Jahre alten Basilika zum Inhalt hatte. Diesen Wettbewerb hat ein namhaftes Architekturbüro wegen seiner gelungenen künstlerischen Ausgestaltung der Freiflächen, im Wesentlichen gekennzeichnet durch Natursteinpflaster, Verengungen der Fahrfläche durch gut gestaltete Grauwackeelemente mit Stufen, eine Platzgestaltung mit einem attraktiven Brunnen, zusammen betrachtet ein Gesamtkunstwerk bildet, das damals ein wichtiges Entscheidungskriterium für dieses Büro durch die Jury war. Der Brunnen selbst wurde von diesem Büro mit Beteiligung eines Bildhauers gestaltet, der nicht nur sehr gelungene Bronzefiguren und sonstige Accessoires, schuf, sondern auch auf den eben erwähnten benachbarten Grauwackeelementen.