Kündigung in der Probezeit - Urlaubsanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Hallo zusammen, Ich habe am 01.08.2014 einen neuen Job als Qualitätsleiter angefangen und habe 6 Monate Probezeit. Wahrend der Probezeit habe ich eine 2-wöchige Kündigungsfrist. Jetzt habe ich zum 01.01.2015 einen neuen Vertrag bei einer anderen Firma unterschrieben, da es bei der aktuellen Firma katastrophal ist.