Das Fahrrad konnte ohne Einbruch entwendet werden, weil entweder ein Hausbewohner trotz Vorschrift der Hausverwaltung die Kellertür nicht geschlossen hat, oder weil die Reinigunsgsfirma(wie sie es immer macht) bei ihrer wöchentlichen Treppenreinigung alle Haus-und Kellertüren über Stunden weit aufgemacht gelassen, und es somit Dieben fahrlässig ermöglicht hat, daß mein Fahrrad geklaut wird.Meine Hausratsversicherung springt nicht ein, die Hausverwaltung hat bis jetzt auf meine Briefe nicht reagiert.Für mich ist der Fall klar: es ist entweder die Schuld eines Hausbewohners, dann soll die Hausgemeinschaft den Schaden tragen, sprich die Haftpflichtversicherung der Hausverwaltung, oder die Haftpflicht der Reinigungsfirma, die durch ihr fahrlässiges Verhalten es ermöglicht hat, daß mein Fahrrad geklaut wird.