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Haftung eines Handwerkers für Folgeschäden

| 30. September 2019 09:03 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Eine Fachfirma führt 2007 eine mangelhafte Arbeit durch. Dies führt in der Folge zu einem Wasserschaden. Der Schaden wird 2019 bemerkt. Liegt Verjährung vor oder könnte ggf. Schadenersatz geltend gemacht werden?

30. September 2019 | 10:06

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten.

Nach Ihren Ausführungen liegt ein Werkvertrag zugrunde. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen hieraus ist in § 634a BGB geregelt.

Da Sie nicht mitteilen, um welche Arbeiten es sich handelt, kann ich auch keine Einstufung vornehmen, ob eine zweijährige oder eine fünfjährige Verjährungsfrist gilt, oder ob die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt.

In den beiden ersten Fällen beginnt die Verjährung mit der Abnahme, im letzteren Falle gemäß § 199 BGB .

In allen drei Fällen wäre die Verjährung jedoch schon eingetreten.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 2. Oktober 2019 | 06:33

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