WEG-Recht: Kündigung Verwaltung
vom 18.7.2021
für 52 €
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mehrheit der Eigentümer möchte in der von der Verwaltung anberaumten Eigentümerversammlung beschließen: - Der Verwalter wird außerordentlich, fristlos abberufen - Der Verwaltervertrag wird außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund gekündigt. Problem: Abberufung der Verwaltung und Kündigung des Verwaltervertrags stehen nicht auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung. ... Die Verwaltung lediglich geltend machen kann, daß kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorliegt und deshalb ihr Vergütungsanspruch erst in 6 Monaten endet 3.