Teilzeittätigkeit nach Elternzeit - Befristung zulässig ?
vom 8.6.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Mein Arbeitgeber bietet mir nun an, daß ich ab August weiter in Teilzeit arbeiten kann, allerdings nur mit einer Befristung bis zum 31.12.2006 (mein 100%-Arbeitsvertrag würde in der Zeit "ruhen")und man müßte im Januar wieder neu über die Fortsetzung der Teilzeittätigkeit verhandeln.