Arbeitsrecht - schriftliche Abmahnungen
vom 12.7.2011
45 €
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Als ich dann meine Irritation wegen dem groben Vorgehen zum Ausdruck brachte wurde mir mitgeteilt, es läge nicht an meiner Arbeit, sondern an den Regeln gegen die ich verstoßen hätte. Laut einer Betriebsinternen Honorarordnung müssen Honorare für Texte an den Arbeitgeber abgeführt werden bzw. im Vorfeld jeweils genehmigt werden. ... Hier hätte ich einen vor zwei Jahren verfassten Fachartikel zu Bohrhaken genehmigen lassen müssen und wurde auch in diesem Fall aufgefordert, das Honorar meinem Arbeitgeber zu übergeben.