hallo, bin seit nun 2 jahren getrennt, scheidung ist eingereicht, die ehe dauerte ca 3 jahre. meine frau lebt mit neuem partner und unseren 2 gemeinsamen kindern (5 und die jüngste wird anfang märz 3 jahre alt). habe nun mehrmals durch meinen anwalt daraufhinweisen lassen, dass sich meine frau um eine teilzeitstelle (sie ist friseurmeisterin, da gibt es stellen) und betreuung bemühen soll, um ab märz arbeiten zu können. keine reaktion darauf. kann ich ab märz den ehegattenunterhalt wegfallen lassen, ist sie dann im zugzwang die bewerbungs- und betreuungssituation darzustellen? nützt es, wenn ich im vorfeld betreuungs- und verfügbare arbeitsplätze darlege??? was kann ich genau tun?