ich habe ehegattenunterhalt,in form von betreuungsunterhalt beantragt, weil ich meine 11 jährige tochter alleine betreue.mein anwalt möchte nun eine gerichtliche klärung anstreben, weil mein geschiedener ehemann nicht freiwillig zahlen möchte.wegen meines geringen verdienstes aus einer teilzeitbeschäftigung,z.Z. kann mir mein arbeitgeber keine stundenerhöhung, damit sich mein einkommen erhöht, gewähren, habe ich einen 400,00job angenommen, den ich samstagnacht ausübe.muß ich diesen verdienst aus dem minijob bei den prozeßkostenhilfe angeben und wirkt sich das entgelt aus dem minijob auf meinen unterhaltsanspruch aus?