Da es lediglich an einer Ecke war und gemäß Mietvertrag vereinbart ist, dass kleine Instandsetzungen bis 80 EUR bzw. im Gesamtjahr 320 EUR durch den Mieter auszuführen sind, gab ich dem Mieter den Rat, ein Antischimmelmittel für <10 EUR im Baumarkt zu erwerben und an den entsprechenden Stellen zu verwenden. ... Da es der Mieter bisweilen versäumt hat, uns als Eigentümer über den Zustand im Wohn- und Schlafzimmer zu informieren, lagen uns bislang keine Informationen zu solch einem Schimmelbefall in den Räumen außerhalb des Bades vor. ... Bin ich verpflichtet, die Schadensbeseitigung zu zahlen, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Schimmelbefall durch unzureichende Lüftung (entgegen § 8 Punkt 2) und fehlender Reinigung der Lüftungsanlage im Bad resultierte?