Nebenkostenabrechnung Strompauschale (Vermieter Frage)
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meiner Meinung nach sind die Stromkosten (Betriebsstrom wurde separat als NK in der Abrechnung aufgeführt) kein Bestandteil der NK Abrechnung, weil es sich ja um eine Pauschale handelt und wir dieses extra so im Mietvertrag eingefügt haben. (230,-€ kalt + 80,- NK + 40,-€ Strom) Da die Dame nicht über ein eigenes Konto verfügt und ein Teil der Miete von der Wohngeldstelle an uns Überwiesen wird, haben wir über den Restbetrag, der in bar an uns bezahlt wird, Quittungen ausgestellt, aus welchen klar die Aufteilung des Betrages in Kaltmiete, NK und Strompauschale hervorgeht. ... Hat der Anwalt der Dame Recht mit der Behauptung und wenn nicht, wo ist es gesetzlich geregelt bzw. wie kann man dagegen am besten argumentieren, weil der Anwalt sich zu keiner konstruktiven Diskussion einlässt und die Mieterin sich auf keine Diskussionen.