Lohnabrechnung mit falscher Lohnsteuerklasse nicht korrigierbar?
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Ich habe am 01.06.2012 eine Beschäftigung in einer Filiale eines Systemgastronomie-Betriebs aufgenommen. Leider wurde ich jedoch bereits am 02.06.2012 krank und konnte meine Arbeit nicht mehr aufnehmen, was zu einer Kündigung zum 04.07.2012 führte. Ich habe zusammen mit meiner Krankmeldung meine persönlichen Unterlagen (u.a.