Darin heißt es, dass für 2008 rückwirkend Kindergeld bezahlt wird, ab Januar 2009 jedoch die Festsetzung des Kindergelds gemäß Einkommensteuergesetz aufgehoben wird, weil die Bedingungen nach §62 EStG ab dann nicht mehr erfüllt seien. ... Im BKGG findet sich unter §2 Abs. 6 folgende Formulierung: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der in Deutschland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnland und auf die dort gewährten dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen geboten ist.“ Auch wenn man es zunächst nicht glauben mag, aber die Lebenshaltungskosten in Peru sind, wenn ein annähernd gleicher Lebensstandard für das Kind angestrebt werden soll wie in Deutschland, recht hoch.