Heilpraktiker - unzulässige Berufsbezeichnung, Fehlbehandlung, Schadenersatz
vom 25.5.2008
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Nun komme ich zu meinen Fragen: 1. ... Auch wenn dieser Begriff sicher dehnbar ist, stellt sich für mich trotzdem die Frage, ob Frau XY für diese maßlose Übertreibung ihrer Kompetenzen irgendwie zur Verantwortung gezogen und im Interesse und zum Schutz zukünftiger Patienten in ihre Schranken verwiesen werden kann? ... Mein Fazit: Heilpraktiker scheinen in Deutschland tatsächlich Narrenfreiheit zu haben und Patienten sind ihnen schutzlos ausgeliefert.