Dürfen wir unser Haus aufstocken? Was bedeutet der Bestandsschutz?
Bauvorhaben wird unbeschadet privater Rechte Dritter gem. § 58 LBO in der derzeit gültigen Fassung die Baugenehmigung erteilt. ... Die aufgeführten Nebenbestimmungen entheben somit Bauherrn, Planverfasser, Unternehmer und Bauleiter im Rahmen ihres Wirkungskreises nicht von ihrer Verpflichtung, alle bestehenden Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten (§41 LBO).