Unter diesen Schäden, neben allen anderen eventuellen Schäden, fallen ausdrücklich die Nichthaftung der möglichen Schäden am Turbolader, am Motor (kompletter Innen- und Außenteilen), am Partikelfilter, wegen Wasserschasden, Steuer- gerät (Airbag, Motor, ABS, Lenkrad, Sitzairbag, Getriebe-Steuergerät), ESP, ABS, Batterie, Fensterheber, Lack, Kratzer, Beulen und alle Verschleißteile. ... Nun meine Frage: Kann der Händler generell diese oben genannten Teile aus der Gewährleisung generell ausschließen, und was hab ich für Möglichkeiten, zumindest eine Nachbesserung der Reparatur verlangen zu können, oder soger auf Rückgabe des Wagens zu bestehen.