Guten Tag, ich habe eine kurze Frage bezüglich der Kündigungsfrist von befristeten Arbeitsverträgen auf Grundlage des TV-Ärzte/VKA. ... Stempel) bekommen. laut § 31- Befristete Arbeitsverträge (5) Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit be- trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits- verhältnissen bei demselben Arbeitgeber - von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, - von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, - von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, - von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. laut § 35 - Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.